Page 11 - BW Wels Stadt und Land 2021
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DAMIT IHR TRAUM VOM HAUS KEIN SPIEßROUTENLAUF WIRD
Bevor die Bagger auffahren können oder der Renovierungstrupp zu arbeiten beginnt, braucht es einen korrekten Plan und einige Bewilligungen. Der Gang zu den Behörden und die Verhandlungen um den nötigen Baukredit sind unumgänglich, können aber durchaus recht aufschlussreich und lohnend sein.
 In der Regel ist das Bauamt der zuständi- gen Gemeinde Ihr Ansprechpartner, wenn es um Fragen rund um das Bauen und Re- novieren geht. Dort können Sie erste Infor- mationen einholen, bevor Sie überhaupt einen Plan erstellen lassen. Meist weiß aber auch der Planer bereits Bescheid über die in der Gemeinde notwendigen Verord- nungen, denn nicht immer genehmigt das Bauamt auch alle Wünsche, die ein Bauherr realisieren möchte. Bevor Sie später teure Umplanungen vornehmen müssen, lohnt es sich, schon vorher informativ mit den Zuständigen des Bauamts Kontakt aufzu- nehmen. Mancherorts muss das Ortsbild zwingend eingehalten werden – das kann bis zur Farbe des Daches gehen. Handelt es sich um ein altes Gebäude, welches reno- viert werden sollte, dann hat unter Umstän- den auch der Denkmalschutz ein Wörtchen mitzureden.
In der Regel geht es um bewilligungspflichti- ge Bauvorhaben. Es gibt aber auch Bauvor- haben, die lediglich anzeigepflichtig sind,
darunter fallen etwa die Errichtung eines Gartenhauses, einer Garage, einer Umzäu- nung oder eines Wintergartens. Da das Bau- recht in jedem Bundesland etwas anders gehandhabt wird, ist DER GANG ZUM BÜR- GERMEISTER ODER ZUM BAUREFEREN- TEN UNBEDINGT NÖTIG. Grundsätzlich sind die verschiedenen Bauvorhaben unter- schieden in:
‣ geringfügige bzw. anzeige- und bewilli- gungsfreie Bauvorhaben
‣ anzeigepflichtige Bauvorhaben
‣ bewilligungspflichtige Bauvorhaben
Und sollten Sie eine genaue Vorstellung da- von haben, wie Ihr Traumhaus aussehen soll, dann macht es Sinn, wenn Sie sich vor dem Grundkauf erkundigen, ob Ihre Ideen in die- ser Gemeinde überhaupt realisiert werden können.
Im Bauamt erhalten Sie aber nicht nur Aus- kunft über Vorschriften und Auflagen, Sie er- fahren auch, welche Förderungen Sie eventu-
ell beantragen können. Zu den Förderungen des Bundes und des Landes gewähren viele Gemeinden und Städte zusätzliche Gelder, meist im Bereich der alternativen Energie- versorgung.
Weitere Informationen zum Bauen (Baurecht und Bauordnungen, Barrierefreies Bauen, Bauverfahren und Baubewilligung, Förde- rungen und Finanzierungen) in den jeweili- gen Bundesländern erhalten Sie auf dem Por- tal «Digitales Amt» unter oesterreich.gv.at. ◻
https://www.oesterreich.gv.at/ themen/bauen_wohnen_und_umwelt/ bauen.html
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