Page 13 - BW Wels Stadt und Land 2021
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  Sanierung von Häusern bis zu drei Wohneinheiten:
Die Förderung zur Sanierung von Häusern bis zu drei Wohnungen be- steht aus der Gewährung von nicht rückzahlbaren Zuschüssen zu Darle- hen mit einer Laufzeit von mindestens 15 und maximal 30 Jahren oder aus einmaligen, nicht rückzahlbaren Bau- zuschüssen. Die Höhe des Zuschus- ses zum Darlehen beträgt ein Viertel (25%) der förderbaren Darlehenshö- he je Sanierungsvorhaben.
Je nach Sanierungsvorhaben gibt es maximale Darlehenshöhen oder alternativ wählbare Bauzuschüsse. Außerdem sind einzelne Sanierungs- maßnahmen miteinander kombinier- bar und können noch durch zusätzli- che Förderzuschläge erhöht werden.
Foto: Hermann Wakolbinger
 






























































































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