Page 10 - Bezirk Korneuburg Tulln
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10 BAUEN & WOHNEN
BAUAMT:
DAMIT IHR TRAUM VOM HAUS KEIN SPIESSROUTENLAUF WIRD
Bevor die Bagger auffahren können oder der Renovierungstrupp zu arbeiten beginnt, braucht es einen korrekten Plan und einige Bewilligungen. Der Gang zu den Behörden und die Verhandlungen um den nötigen Baukredit sind unumgänglich, können aber durchaus recht aufschluss- reich und lohnend sein.
In der Regel ist das Bauamt der zuständi- gen Gemeinde Ihr Ansprechpartner, wenn es um Fragen rund um das Bauen und Renovieren geht. Dort können Sie sich erste Informationen einholen, bevor Sie überhaupt einen Plan erstellen lassen. Meist weiß aber auch der Planer bereits Bescheid über die in der Gemeinde notwendigen Verordnungen, denn nicht immer genehmigt das Bauamt auch alle Wünsche, die ein Bauherr realisieren möchte. Bevor Sie später teure Umpla- nungen vornehmen müssen, lohnt es sich, schon vorher informativ mit den Zuständi- gen des Bauamts Kontakt aufzunehmen. Mancherorts muss das Ortsbild zwingend eingehalten werden – das kann bis zur Farbe des Daches gehen. Handelt es sich um ein altes Gebäude, welches renoviert
werden sollte, dann hat unter Umständen auch der Denkmalschutz ein Wörtchen mitzureden.
In der Regel geht es um bewilligungs- pflichtige Bauvorhaben. Es gibt aber auch Bauvorhaben, die lediglich anzeigepflichtig sind, darunter fallen etwa die Errichtung eines Gartenhauses, einer Garage, einer Umzäunung oder eines Wintergartens. Da das Baurecht in jedem Bundesland etwas anders gehandhabt wird, ist der Gang zum Bürgermeister oder zum Baureferenten unbedingt nötig. Grundsätzlich verschie- denen Bauvorhaben unterschieden:
• geringfügige bzw. anzeige- und bewilligungsfreie Bauvorhaben
• anzeigepflichtige Bauvorhaben
• bewilligungspflichtige Bauvorhaben
Und sollten Sie eine genaue Vorstellung davon haben, wie Ihr Traumhaus aussehen soll, dann macht es Sinn, wenn Sie sich vor dem Grundkauf erkundigen, ob Ihre Ideen in dieser Gemeinde überhaupt realisiert werden können.
Im Bauamt erhalten Sie aber nicht nur Auskunft über Vorschriften und Auflagen, Sie erfahren auch, welche Förderungen Sie eventuell beantragen können. Zu den Förderungen des Bundes und des Landes gewähren viele Gemeinden und Städte zusätzliche Gelder, meist im Bereich der alternativen Energieversorgung.
Weitere Informationen zum Bauen (Bau- recht und Bauordnungen, Barrierefreies Bauen, Bauverfahren und Baubewilligung, Förderungen und Finanzierungen) in den jeweiligen Bundesländern erhalten Sie unter dem digitalen Amt Service oester- reich.gv.at. •
https://www.oesterreich.gv.at/ themen/bauen_wohnen_und_umwelt/ bauen.html