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26 BAUEN & WOHNEN
BAUSACHVERSTÄNDIGER:
BAUBEGLEITENDE KONTROLLE ODER URTEIL- GEBER IM STREITFALL
Die Bauten heute werden immer kom- plexer, und für einen Laien ist es schier unmöglich, die notwendigen Zusammen- hänge zu erkennen. Viele Bauherren ge- ben daher eine baubegleitende Begut- achtung durch einen Sachverständigen in Auftrag.
Ein Bausachverständiger soll über pro- fundes bauliches Wissen und über mög- lichst viel Erfahrung verfügen. So gese- hen ist die Ernennung bzw. Bestellung zum Bausachverständigen auch mit einer gewissen Alterserscheinung verbunden.
Eingesetzt werden Bausachverständi- ge entweder direkt vom Bauherrn oder aber vom Gericht, wenn es sich um eine Streitsache handelt. Während eines Bau- projektes kann der Sachverständige in regelmäßigen Abständen kontrollieren, ob die Dinge so ausgeführt werden, wie dies vom Auftraggeber beauftragt und gewünscht wird. Bevor ein Sachverstän- diger also tätig werden kann, braucht es eine genaue Beschreibung dessen, was gewünscht und benötigt wird. Je genauer
sich die Firmen diesbezüglich mit dem Bauherrn absprechen, desto weniger Mängel wird der Sachverständige zu ur- gieren haben. Es ist aber auch möglich, dass der Sachverständige bei der Über- gabe des Bauprojektes an den Bauherrn dabei ist und im Zuge dessen sein Urteil darüber abgibt, ob der Bau ordnungsge- mäß ausgeführt wurde.
Sind sich zwei Parteien nicht einig, dann kann – bevor man zu Gericht geht – ein Schiedsgericht einberufen werden. Auch dabei kommen Sachverständige zum Zug und geben ihr Urteil über den Sachver- halt ab. „In einem Schiedsgericht kann in der Regel rascher eine Entscheidung gefällt werden, als dies vor Gericht der Fall ist“, sagt Ing. Klaus Kullnig, ge- richtlich beeideter Sachverständiger für Bauangelegenheiten.
In Österreich besteht 30 Jahre lang das Klagerecht für versteckte Mängel. Spe- ziell am Bau kommt dieses Recht immer wieder zu tragen. Durch die Bauchemie, die notwendig ist, um Objekte in kürzes-
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ter Zeit bezugsfertig zu bringen, kommt es immer wieder zu Mängeln, die sich erst Jahre später zeigen. Dabei stellt sich immer wieder heraus, dass so manches Produkt nicht so ausgereift war und da- her Schaden verursacht.
Können sich zwei Partner über einen Schadensfall nicht einigen, dann bleibt oftmals nichts anderes übrig als die Kla- ge vor Gericht. Dabei sollte man sich aber bewusst sein, dass auch dabei Sachver- ständige mehr oder weniger das Urteil fällen. Denn diese werden vom Gericht beauftragt, und der Richter geht in der Regel dann davon aus, dass der Sach- verständige das nötige Wissen mitbringt, um für die Aufklärung des Falles die ent- sprechenden Sachverhalte einbringen zu können.
Ein Sachverständiger muss beeidet und zerti ziert sein. Auch privaten Hausbau- ern ist deshalb zu empfehlen, für gewis- se Bereiche, in denen sie selbst wenig Kenntnis haben, einen Sachverständigen zu beauftragen. •






















































































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